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Was dürfen Sie Ihren Mitarbeitenden schenken, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen? Das Steuerrecht bietet dafür zwei Möglichkeiten: den monatlichen Sachbezug und Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass. Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter lassen sich über beide Wege einsetzen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen eingehalten werden.

Für monatliche Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 Euro pro Person und Kalendermonat. Wichtig für Ihre Planung: Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Betrag oberhalb von 50 Euro.
Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich außerdem nicht auf spätere Monate übertragen oder ansparen. Wer beispielsweise im ersten Quartal keine Sachbezüge erhält, kann diese Beträge nicht im April nachholen. Gutscheine und Geldkarten müssen zudem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeiter eignen sich deshalb besonders gut als feste monatliche Zusatzleistung.

Eine weitere Möglichkeit sind Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro. Sie müssen an ein besonderes persönliches Ereignis gebunden sein, etwa einen Geburtstag, ein Dienstjubiläum, eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Da diese Regelung an den persönlichen Anlass und nicht an den Kalendermonat geknüpft ist, kann eine solche Aufmerksamkeit zusätzlich zum monatlichen Sachbezug gewährt werden.
Seit 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten zusätzlich die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, um steuerlich als Sachbezug anerkannt zu werden. Begünstigt sind unter anderem Karten mit einem klar begrenzten Einsatzbereich, beispielsweise bei einem einzelnen Händler, einer Ladenkette oder einem begrenzten Akzeptanznetz. Gutscheine für Online-Händler können ebenfalls geeignet sein, wenn sie ausschließlich für deren eigene Waren oder Dienstleistungen einlösbar sind. Können damit dagegen auch Produkte von Fremdanbietern auf einem Marketplace gekauft werden, sind die Voraussetzungen in der Regel nicht erfüllt.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Vorschriften und Voraussetzungen für Steuerbefreiungen können sich ändern und je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Prüfen Sie daher immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden und wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.






































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